Institut für Rundfunkökonomie
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Der Förderverein des Instituts für Rundfunkökonomie
Das Institut für Rundfunkökonomie wird vom "Verein zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie e. V." getragen. Er hat seinen Sitz in Köln. Der Verein verfolgt gemäß § 2 seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Er hat den Zweck, die Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln zu fördern und insbesondere das Institut für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Der Satzungszweck wird vor allem verwirklicht durch die Unterstützung des Instituts bei der Durchführung von praxisbezogenen Forschungsprojekten zu aktuellen volks- und betriebswirtschaftlichen Fragen des Rundfunks und rundfunkähnlicher Dienste sowie bei der Abhaltung wissenschaftlicher Veranstaltungen.
Die Förderung soll neben der Bereitstellung finanzieller Mittel auch dadurch erfolgen, dass einzelne Vereinsmitglieder dem Institut ihr fachliches Wissen und ihre praktische Erfahrung zur Verfügung stellen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Das Institut für Rundfunkökonomie wird den Mitgliedern die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Arbeit zur Kenntnis bringen.
Mitglieder des Vereins können laut § 3 seiner Satzung öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten, Unternehmen und Verbände sowie Einzelpersonen werden.

Die Mitgliedschaft wird durch Anmeldung beim Vorstand erworben, der über die Aufnahme entscheidet. Sie kann zum Ende eines Geschäftsjahres beendet werden. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich 12 Monate vor Ablauf dieses Geschäftsjahres zu erklären.

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird gemäß § 4 der Vereinssatzung durch Vereinbarung mit dem Vorstand festgelegt. Derzeit beläuft sich der jährliche Mindestbeitrag auf EUR 15,- für Einzelpersonen und auf EUR 50,- für Unternehmen und Institutionen.
Den Mitgliedern des Fördervereins werden die Programme der vom Rundfunkinstitut durchgeführten Veranstaltungen kostenlos zugesandt; die vom Rundfunkinstitut veröffentlichten wissenschaftlichen Schriften erhalten sie zum Selbstkostenpreis.

Organe des Vereins sind (gem. § 5 der Satzung) die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Vertretung des Vereins obliegt (gem. § 7 der Satzung) dem Vorstand. Derzeit ist Herr Rainer Kampmann Vorsitzender des Vereins; stellvertretende Vorsitzende sind die Herren Professoren Dr. Heiner Meulemann, Dr. Horst M. Schellhaaß, Dr. Detlef Schoder und Dr. Günter Sieben als Institutsdirektoren. Die Mitgliederversammlung findet (gem. § 6 der Satzung) mindestens einmal jährlich statt.


Einzelheiten hierzu sowie zur Beschlußfassung können Sie der Satzung entnehmen.
Aktuelles
04.12.2011
Working Paper No.286 released: Introducing State-Distant Public Broadcasting in Ukraine
03.12.2011
AP 285 erschienen: Die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag
04.11.2011
Neuer Beitrag erschienen: Die Einführung eines staatsfernen öffentlichen Rundfunks in der Ukraine: Sisyphos kurz vor dem Gipfel?
26.10.2011
Praktikerseminar Medienrecht WS 2011/12
06.09.2011
AP 284 erschienen: Das Internetfernsehen – neue Chancen für die entgeltliche Vermarktung von Schwellensportarten?

Neue Arbeitspapiere
Heft 286
Olexiy Khabyuk:
Introducing State-Distant Public Broadcasting in Ukraine
Heft 285
Hans W. Färber, Matthias Lücker:
Die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag
Heft 284
Horst Schellhaaß, Christoph Frisch:
Das Internetfernsehen – neue Chancen für die entgeltliche Vermarktung von Schwellensportarten?