"Deregulierung des Rundfunks im Zuge technischer Konvergenz?" am 11. Mai 2001 in Köln

Nachdem in früheren Jahren bereits gemeinsame Veranstaltungen mit dem Institut für Rundfunkrecht stattfanden (1998 zum Thema "Rechtliche und ökonomische Fragen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Lichte des Europäischen Rechts", 1999 zum Thema "Marktmacht und Konzentrationskontrolle auf dem Fernsehmarkt" und 2000 zum Thema "Rundfunkfreiheit, Wettbewerb und wirtschaftliche Verwertungsinteressen am Beispiel des Sports"), veranstalteten beide Institute auch im Jahr 2001 eine gemeinsame Tagung. Sie fand am 11. Mai statt und beschäftigte sich aus ökonomischer und rechtlicher Sicht mit dem Thema "Deregulierung des Rundfunks im Zuge technischer Konvergenz?". An der Veranstaltung nahmen ca. 250 Personen aus der Politik, der Wissenschaft und der Medienwirtschaft teil. Nachstehend der Programmablauf: 

Programm der Vortragsveranstaltung am 11. Mai 2001: 

"Deregulierung des Rundfunks im Zuge technischer Konvergenz?"

Prof. Dr. Horst M. Schellhaaß, Institut für Rundfunkökonomie:
Begrüßung

A. Technische Konvergenz – veränderte Inhalte und Nutzungsformen?

Dr. Dieter Hoff, Technischer Direktor des WDR: 
Technische Konvergenz – Fakten und Perspektiven 

Werner Lauff, Bertelsmann AG:
Neue Inhalte und Nutzungsformen als Folgen technischer Konvergenz

B. Deregulierung als Folge technischer Konvergenz?

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Bullinger, Universität Freiburg:
Deregulierung als Folge technischer Konvergenz?
Die rechtswissenschaftliche Sicht

Dr. Manfred Kops, Institut für Rundfunkökonomie:
Deregulierung als Folge technischer Konvergenz?
Die wirtschaftswissenschaftliche Sicht

C. Rundfunkpolitische Konsequenzen

Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Bayerische Landeszentrale für Neue Medien:
Möglichkeiten und Grenzen nationalstaatlicher Deregulierung von Fernsehveranstaltern

Prof. Dr. Dieter Dörr, Universität Mainz:
Möglichkeiten und Grenzen supranationaler Deregulierung von Fernsehveranstaltern

Prof. Dr. Hanns Prütting, Direktor des Instituts für Rundfunkrecht:
Schlusswort

Tagung 2001

 

11. Mai 2001